Allgemeine Geschäftsbedingungen
Boarding 3 – Wohnen auf Zeit Lilienstraße 3, 26603 Aurich
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Überlassungen von Apartments zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden Leistungen zwischen der E. & L. Gerstmeier GbR („Boarding 3 – Wohnen auf Zeit“) und dem Mieter („Kunde“ oder „Gast“) im Rahmen der Beherbergung im Boardinghouse „Boarding 3“ („Boardinghouse“). (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/Gastes oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die E. & L. Gerstmeier GbR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme durch die E. & L. Gerstmeier GbR zustande. (2) Der E. & L. Gerstmeier GbR steht es frei, die Buchung dem Kunden/Gast schriftlich zu bestätigen.
§ 3 Beherbergung
(1) Die Höchstdauer der Belegung beträgt sechs (6) Monate. Eine Verlängerung ist bei Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht. (2) Zu allen Apartments hat die E. & L. Gerstmeier GbR ein Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten. (3) Eine Unter- oder Weitervermietung der Apartments ist ausgeschlossen. Die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der E. & L. Gerstmeier GbR. (4) In allen Räumen des Boardinghauses herrscht absolutes Rauchverbot. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher an der Ausstattung des Apartments werden dem Kunden/Gast zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Kosten durch den Einsatz des Wachdienstes bzw. der Feuerwehr durch ausgelöste Rauch-/Feuermelder bei unerlaubtem Rauchen in den Apartments werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollten die Rauchmelder unerlaubt abgenommen oder beschädigt werden, werden dem Verursacher die Kosten der notwendigen Umprogrammierung der Brandmeldeanlage durch den Errichter ebenfalls in Rechnung gestellt. (5) Haustiere sind im Boardinghaus nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 300,00 EUR berechnet. (6) Entstandener Abfall ist in den dafür bestimmten Müllbehältern des Boardinghouse zu entsorgen. Essensreste sind bei der Abreise aus dem Kühlschrank/Schränken zu entfernen. Ansonsten wird hierfür eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 25,00 EUR berechnet. (7) Im Sinne einer guten Nachbarschaft sind von 21:00 bis 06:00 Uhr ruhestörende Tätigkeiten zu unterlassen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen stets nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. (8) Die zur Verfügung gestellten Internetanschlüsse in den Apartments dürfen nur mit den dafür vorgesehenen Endgeräten (Laptop etc.) verbunden werden. Eine Installation von weiterer Hardware wie Router etc. führt zu einem sofortigen Verbindungsabbruch und die E. & L. Gerstmeier GbR behält sich die außerordentliche Kündigung vom Beherbergungsvertrag vor. (9) Bau- und feuerpolizeiliche Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten. Bei Abwesenheit des Kunden/Gastes sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster sorgfältig zu schließen. (10) Nicht zurückgegebene Zimmerschlüssel und beschädigte Einrichtungsgegenstände und Karten werden, auch nachträglich, dem Kunden/Gast in Rechnung gestellt.
§ 4 Bereitstellung
(1) Gebuchte Apartments stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. (2) Ausgabe der Zimmerschlüssel bei Check-in erfolgt grundsätzlich ab 15.00 Uhr beim Empfangspersonal im Gebäude „Lilienstraße 1, 26603 Aurich“ –Immobilien Gerstmeier. (3) Die E. & L. Gerstmeier GbR ist verpflichtet, das vom Kunden/Gast gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nichts anderes vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von bestimmten Apartments. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung aus der Buchungsbestätigung. (4) Ist das laut Buchungsbestätigung reservierte Apartment nicht verfügbar, so kann die E. & L. Gerstmeier GbR gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Gastes sind ausgeschlossen. (5) Der Kunde/Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen und den Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. (6) Die Abreise hat am Abreisetag spätestens bis 9:30 Uhr zu erfolgen. (7) Bei Inanspruchnahme des Apartments am Abreisetag nach 9:30 Uhr wird im Falle der Inanspruchnahme bis 16 Uhr 50 % und ab 16 Uhr 100 % des Übernachtungspreises berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Preise
(1) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zu einer Erhöhung, so gilt der zur Zeit der Nutzung des Apartments geltende Steuersatz. (2) Der Kunde/Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Zahlung
(1) Die E. & L. Gerstmeier GbR ist berechtigt, die verbindliche Reservierung der Apartments von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Die geforderten Anzahlungen sind jeweils bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen. (2) Wenn nicht anders vereinbart, ist der vom Kunden/Gast zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bei der Anreise fällig. Eine Garantie per Kreditkarte kann fällig werden. (3) Als Zahlungsmittel werden Banküberweisung, EC-Karte sowie Kreditkarte (VISA & MasterCard) akzeptiert. Alternativ kann der Rechnungsbetrag bei Anreise in bar beglichen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Boarding 3 – Wohnen auf Zeit Lilienstraße 3, 26603 Aurich
(4) Für jede Mahnung berechnet die E. & L. Gerstmeier GbR eine Mahngebühr von 8,00 EUR. (5) Ist der Kunde nicht gleichzeitig der Gast, so haften beide, der Kunde und der Gast, gegenüber der E. & L. Gerstmeier GbR als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. (6) Bezahlt ein Kunde/Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat die E. & L. Gerstmeier GbR an den vom Kunden/Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderung aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Sie hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggfs. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.
§ 7 Stornierung/Kündigung durch den Kunden/Gast
(1) Bei Stornierung vor Bezug des Apartments durch den Kunden/Gast werden Stornokosten fällig. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung in Textform bei der E. & L. Gerstmeier GbR. (2) Wird das Apartment nicht anderweitig vermietet, kann die E. & L. Gerstmeier GbR den vereinbarten Übernachtungspreis abzüglich eines pauschalierten Abzugs für ersparte Aufwendungen verlangen. Die Stornokosten betragen mithin: (a) bis 31 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich, (b) 30-14 Tage vor Anreise werden 50 % vom Buchungspreis erhoben, (c) ab 13 Tage vor Anreise oder bei Nichtantritt der Buchung werden 90 % vom Buchungspreis erhoben. (3) Dem Kunden/Gast steht der Nachweis frei, dass die Stornokosten nicht oder nicht in der genannten Höhe angefallen sind. (4) Bei einer Beherbergung bis sechs (6) Monaten kann der Kunde mit einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende und ab einer Beherbergung ab sechs (6) Monaten kann der Kunde mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende den Beherbergungsvertrag kündigen.
§ 8 Rücktrittsrecht/Kündigung durch die E. & L. Gerstmeier GbR
(1) Wird eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die E. & L. Gerstmeier GbR zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt.
(2) Die E. & L. Gerstmeier GbR ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (a) höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen; (b) die Apartments unter irreführender oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden, des Gastes oder des Zwecks gebucht werden; (c) der Kunde oder der Gast ohne Zustimmung der E. & L. Gerstmeier GbR das Apartment einem Dritten zur Nutzung überlässt; (d) wenn der Kunde/Gast ungeachtet einer Abmahnung von der E. & L. Gerstmeier GbR andere Kunden/Gäste oder den Beherbergungsbetrieb bzw. die Sicherheit und das Ansehen von der Service GmbH in der Öffentlichkeit stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (insbesondere Verstoß gegen § 3 dieser AGB), dass die fristlose Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist; (e) der Vertragspartner mit Zahlungen mehr als zehn (10) Tage in Verzug ist. (3) Kündigt die E. & L. Gerstmeier GbR den Beherbergungsvertrag gemäß § 8 Abs. 2, so behält sich die E. & L. Gerstmeier GbR den Anspruch auf den vollen Übernachtungspreis vor, es sei denn die fristlose Kündigung erfolgt aufgrund höherer Gewalt.
§ 9 Haftung/Verjährung
(1) Die E. & L. Gerstmeier GbR haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadensersatzansprüche des Kunden/Gastes sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung vertragstypischer Pflichten der E. & L Gerstmeier GbR, wenn die E. & L. Gerstmeier GbR die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der E. & L. Gerstmeier GbR beruhen. Einer Pflichtverletzung der E. & L. Gerstmeier GbR steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. (2) Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen vorherige Kostenerstattung nachgesandt. Im Übrigen werden Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbewahrt werden, an das zuständige Fundbüro abgegeben und nicht länger als sechs (6) Monate aufbewahrt. (3) Soweit dem Kunden/Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der E. & L. Gerstmeier GbR besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet die E. & L. Gerstmeier GbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Abs. 1 dieses § 9 gilt entsprechend. (4) Für Vermögensschäden des Kunden/Gastes haftet die E. & L. Gerstmeier GbR grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon abweichend, haftet die E. & L. Gerstmeier GbR bei Vermögensschäden auch für Fahrlässigkeit, sofern die E. & L. Gerstmeier GbR schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. (5) Die E. & L. Gerstmeier GbR haftet für eingebrachte Sachen des Kunden/Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen. Möchte der Kunde/Gast Geld, Wertpapiere oder sonstige Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 500 EUR oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 1.500 EUR einbringen, hat der Kunde/Gast eine separate Aufbewahrungsvereinbarung mit der E. & L. Gerstmeier GbR abzuschließen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Aurich (Ostfriesland). (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht ist ausgeschlossen. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in wirtschaftlich und rechtlicher Sicht ursprünglich gewollten am nächsten kommt.
Hinweis: Der Kunde/Gast nimmt davon Kenntnis, dass die E. & L. Gerstmeier GbR Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.
Boarding 3 – Wohnen auf Zeit, 31.08.2019